Mitwirken im Elternbeirat

Diese Orientierungshilfe wurde anlässlich der letzten Elternratswahlen 2024 von der Kitaleitung herausgegeben. Unter der Einleitung folgt eine Zusammenfassung des Schreibens.

Orientierungshilfe der Kitaleitung

Aufgaben und Rechte laut Kinderbildungsgesetz

Die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert, insbesondere in § 10 Absatz 3.

Interessenvertretung und -vermittlung: Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung, u.a. als Teil des Rates der Kindertageseinrichtung.

Informationsrecht: Er wird rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung informiert, beispielsweise über personelle Veränderungen, pädagogische Konzepte, räumliche Änderungen und Öffnungszeiten.

Mitwirkung bei finanziellen Entscheidungen: Entscheidungen, die die Eltern finanziell betreffen, bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats.

Elternbeiratswahl: Ablauf und Vorbereitungen

Einberufung der Elternversammlung zur Elternbeiratswahl: Die Elternversammlung zur Wahl des Elternbeirates wird gem. KiBiz §9 Abs.3 vom Träger der Kindertageseinrichtung bis spätestens zum 10. Oktober eines Jahres einberufen. Die Elternversammlung wählt dann die Elternvertreter, die gemeinsam den Elternbeirat bilden.

Anzahl und Zusammensetzung: Die Anzahl der Elternvertreter ist nicht eindeutig im KiBiz festgelegt. Eine gleichmäßige Vertretung der verschiedenen Gruppen der Einrichtung ist nach Meinung des Jugendamtselternbeirates wünschenswert. Daher sollte durch den amtierenden Elternbeirat, dem Träger und dem Leitungsteam die Bereitschaft der Eltern, sich zur Wahl zu stellen, gefördert werden, sodass zumindest ein Kandidat pro Gruppe zur Wahl steht.

Vorbereitungen: Der JAEB empfiehlt eine Vorstellungsphase im Vorfeld der Wahl, in der sich die Kandidaten, die sich zu Wahl stellen, den Eltern präsentieren können. Dies kann beispielsweise mit einem Steckbrief erfolgen, der an prominenter Stelle in der Einrichtung veröffentlicht wird. Um in einen Austausch zu kommen, empfiehlt es sich die Konzeption der Einrichtung zu lesen.

Vernetzung zu externen Elternberäten

Jugendsamtelternbeirat (JAEB)

Die Elternbeiräte haben die Möglichkeit, sich auf örtlicher Ebene (entsprechend dem Jugendamtsbezirk, in dem sich ihre Einrichtung befindet) zusammenzuschließen und den sogenannten Jugendamtselternbeirat zu wählen. Die Wahl des Jugendamtselternbeirates soll gemäß KiBiz in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November stattfinden. Ein Jugendamtselternbeirat kann gewählt werden, wenn sich mindestens 15% der Vertreter der Elternbeiräte an der Wahl beteiligen. Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen der Eltern der Kindertageseinrichtungen bei Belangen, die übergeordnet für mehrere Kitas relevant sind. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen Entscheidungen die Möglichkeit zur Mitwirkung einzuräumen.

Website des Jugendamtelternbeirat Herten

Landeselternbeirat (LEB)

Die Elternbeiräte haben die Möglichkeit, sich auf örtlicher Ebene (entsprechend dem Jugendamtsbezirk, in dem sich ihre Einrichtung befindet) zusammenzuschließen und den sogenannten Jugendamtselternbeirat zu wählen. Die Wahl des Jugendamtselternbeirates soll gemäß KiBiz in der Zeit zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November stattfinden. Ein Jugendamtselternbeirat kann gewählt werden, wenn sich mindestens 15% der Vertreter der Elternbeiräte an der Wahl beteiligen. Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen der Eltern der Kindertageseinrichtungen bei Belangen, die übergeordnet für mehrere Kitas relevant sind. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei wesentlichen Entscheidungen die Möglichkeit zur Mitwirkung einzuräumen.

Website des Landeselternbeirat NRW

Ideen und Tipps für die Arbeit im Elternbeirat

  • Halten Sie Kontakt zu den Erzieher*innen der Gruppe und dem Leitungsteam.
  • Sprechen Sie den Vorstand des Elternbeirats bei gruppenübergreifenden Fragen oder Problemen an.
  • Informieren Sie das Leitungsteam über die Ergebnisse der Elternbeiratssitzungen.
  • Halten Sie Kontakt zum Jugendamtselternbeirat und holen Sie dort bei Bedarf Informationen ein, lassen Sie sich in den E-Mail-Verteiler des JAEB aufnehmen.